Fürstenwalde hat neuen Bußgeldkatalog

#Fürstenwalde, am 28. Mai 2025 hat unsere #Stadtverordnetenversammlung Nägel mit Köpfen gemacht und eine gründliche Frischzellenkur für die Ordnungsbehördliche Verordnung verordnet – 16 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Sobald das nächste #Amtsblatt druckfrisch und unterschrieben erscheint, gilt: Wer säumt, zahlt, künftig kräftig.

Was ist jetzt anders?

Halterhaftung bei Knöllchen & Co.
– Wenn das Auto falsch parkt oder die Straße mit Dreck vollkleckert und der Fahrer (Verursacher) im Erdboden versunken oder sich vor Verjährung dort befindet, wo der Pfeffer wächst, zahlt künftig der Halter die Zeche. Bußgeld und Verfahrenskosten übernehmen also nicht nur Bußgeldverfahrenverursacher (was für ein Wort), sondern der liebe Fahrzeugbesitzer!

Sperrmüll: Ran an den Müll – aber bitte zeitgemäß
– Tonnen, Säcke & Co. dürfen SCHON ab 14 Uhr des Vortags rausgestellt werden, statt bisher ab 18 Uhr. Wer es eilig hat und ohne Anmeldung den Sperrmüll stapelt, muss tiefer in die Brieftasche greifen.

Möbel ade auf öffentlichen Flächen
– Feste Bänke, selbstgezimmerte Briefkästen oder DIY-Blumenkübel auf Grünanlagen und Gehwegen? Ab jetzt tabu! Wer es trotzdem tut, zahlt.

Wenn es dreckig ist, haftet schlussendlich der Grundstückseigner
– Lässt sich derjenige, der die Straße vollgesaut hat, nicht dingfest machen, weint künftig das Portemonnaie des Grundstückseigners – es sei denn, er putzt flott selbst.

Bußgeldkatalog auf Diät… äh, Diätenerhöhung
– Jetzt reichen die Strafen von läppischen 5 € bis saftigen 1.000 €. Ob Graffiti-Schmierfinken, Müll-Messie oder Chemie-Krümel in der Kanalisation – wer es übertreibt, wird zur Kasse gebeten.

Die saftigsten Strafgebühren

– 1.000 € für mutwillige Verunreinigungen jenseits aller Dreckgrenzen oder fürs Besprühen öffentlicher Bauwerke

– 1.000 € bei Einleitung gesundheitsschädlicher Stoffe in Kanal oder Boden

– 1.000 € für unbefugtes „Möbelklau“-City-Design (Stadtmobiliar mitgehen lassen)

– 500 € für Sperrmüll ohne Voranmeldung oder fest eingebaute Fundstücke auf öffentlichem Grund

– 350 € für Glasscherben-Party auf dem Gehweg

Erhoffte finanzielle Rechnung
– Durch weniger eingestellte Verfahren klingelt die Stadtkasse voraussichtlich um rund 2.000 € lauter – „Kleingeld“ (für Stadtkassenverhältnisse) macht nämlich manchmal auch klingeling! Mit dieser Verordnung im Gepäck wollen sie wilden Müllbergen, frechen Schmierereien und gefährlichen Hinterlassenschaften endlich den Garaus machen. Die Ordnungskräfte bekommen jetzt mächtige Werkzeuge in die Hand – schnipp, schnapp, Bußgeld hebt ab, in neue ungeahnte Höhen!

Beispiele (Auszug): Trocken aufgelistet inklusive Bußgeld

Aggressives Betteln auf Verkehrsflächen oder Anlagen: 55 €

Minderjährige zum Betteln anstiften: 350 €

Zweckentfremdung von Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Abfallbehälter): 110 €

Mutwillige Verunreinigung von Verkehrsflächen oder Anlagen: 110 €

Mutwillige Beschädigung von Verkehrsflächen oder Anlagen: 1.000 €

Abstellen von Sperrmüll oder Abfallbehältern vor 14 Uhr des Vortags: 200 €

Gefährdende oder übermäßige Behinderung durch abgestellte Abfallbehälter: 330 €

Sperrmüll ohne vorherige Anmeldung beim Entsorger: 500 €

Reinigung von Fahrzeugen oder Anhängern auf öffentlichen Flächen: 30 €

Einleitung gesundheitsgefährdender Stoffe in Kanalisation oder Boden: 1.000 €

Zustellen oder Verdecken von Hydranten, Einflussöffnungen o. Ä.: 55 €

Gegenstände nicht sichern (Gefahr des Herabstürzens): 300 €

Nicht unverzügliches Entfernen von Schneeüberhängen oder Eiszapfen: 300 €

Offenes Feuer ohne Anzeige oder Genehmigung: 200 €

Nicht beaufsichtigtes offenes Feuer: 300 €

Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden: 110 €

Fehlende Materialien oder Nicht-Beseitigung von Tierkot: 500-1.000 €

Wildvögel oder Wildtiere unzulässig füttern: 110 €

Bienenstände gefährdend aufstellen: 500 €

Ungültige Hausnummer nicht entfernt oder nicht gut ablesbar angebracht: 30 €

Quellen:
Beratung und Beschlussfassung: 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Stadt Fürstenwalde/Spree (Stadtordnung)
https://sessionnet.owl-it.de/fuerstenwalde-spree/bi/vo0050.asp?__kvonr=239

Beschlussvorlage: https://sessionnet.owl-it.de/fuerstenwalde-spree/bi/getfile.asp?id=10117&type=do

Anlage 1: 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Stadt Fürstenwalde/Spree (Stadtordnung)
https://sessionnet.owl-it.de/fuerstenwalde-spree/bi/getfile.asp?id=10124&type=do