Neuer Gedenkstein: Morgen, am 15.05.2025, um 11 Uhr ist die feierliche Einweihung.
„Für die Toten und der Vertreibung der Neumark 1945“
Die #Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Februar 2025 endgültig den im Stadtpark am Heideherr-Schultze-Weg für die Aufstellung des Gedenksteins „Opfer der Vertreibung aus der Neumark 1945“ beschlossen.
Damit findet ein jahrzehntelanges Engagement des Freundeskreises Haus Brandenburg e.V. seinen würdigen Abschluss: Die Erinnerungsarbeit an eines der schmerzhaften Kapitel deutsch-polnischer Geschichte erhält dauerhaft einen öffentlichen Ort.
Hintergrund und Initiator
Der Antrag zur Errichtung eines Gedenksteins geht zurück auf ein Schreiben des Freundeskreises Haus Brandenburg e.V., vertreten durch Freiherr von Senden. Angesichts der Auflösung ihres Vereins bedingt durch altersbedingten Mitgliederschwund wollte der Vorstand das jahrzehntelange Engagement der Landsmannschaft würdevoll abschließen. Ein zentrales Anliegen war es, insbesondere derjenigen zu gedenken, die 1945 aus der historischen Neumark vertrieben wurden und oftmals zwangsläufig alles verloren haben – ihr Hab und Gut ebenso wie ihre angestammte Heimat.
Entscheidender Standort: „Stadtpark“
Der gewählte Standort befindet sich an einer Weggabelung auf dem Hauptweg (Heideherr-Schultze-Weg) des Stadtparks, nur 150 Meter vom Haus Brandenburg entfernt. Besonders ausschlaggebend waren:
* Zugänglichkeit und Sichtbarkeit: Hohe Fußgängerfrequenz, gute Erreichbarkeit vom Stadtpark-Eingang „Am Stadtpark“ sowie Beleuchtung und umliegende Sitzmöglichkeiten laden Besucher zum Verweilen ein.
* Symbolische Nähe: Die unmittelbare Nähe zum Haus Brandenburg – seit 1999 das Zentrum der Neumark-Erinnerung – schafft eine sinnstiftende Verbindung zwischen dem Gedenkstein und dem Vereinsgebäude.
* Technische Vorbereitung: Die Fläche war bereits für eine Skulptur vorbereitet, sodass Aufbau und Fundament ohne größere Zusatzarbeiten realisiert werden können.
* Einziger Wermutstropfen ist die manchmal auftretende Vandalismus-Belastung. Der Freundeskreis hat jedoch für einen vandalismussicheren Sockel mit Sprayschutz gesorgt, sodass der Stein künftig geschützt ist.
Ausstattung des Denkmals
Geplant ist ein großzügig dimensionierter Naturstein („Halmstadt“ geflammt und unbearbeitet) mit den Maßen etwa 1,30 m Höhe und 1,30 m Breite. Die Beschriftung und das Layout folgen den Vorgaben des Freundeskreises, die fachgerechte Umsetzung übernahm ein ortsansässiger Steinmetz.
Sämtliche Kosten trägt der Verein; der Stadt entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
Bedeutung für Fürstenwalde
Stadtmuseumsleiter Herr Strohfeld betonte in seiner Stellungnahme, dass Fürstenwalde aufgrund seiner wechselvollen Geschichte – als ehemaliger Sitz des Bistums Lebus und seit 1999 Sitz der Landsmannschaft Ostbrandenburg/Neumark – prädestiniert sei, dieses Mahnmal zu beherbergen. Der Gedenkstein ergänzt die erprobte, grenzüberschreitende Erinnerungsarbeit des Hauses Brandenburg, das nicht nur deutsche, sondern auch polnische Interessierte begrüßt.
Mit der Realisierung des Gedenksteins am Standort im Stadtpark wird eine wichtige Lücke im öffentlichen Bewusstsein geschlossen: Die Vertreibung aus der Neumark wird künftig an einem gut frequentierten Ort sichtbar und lädt dazu ein, Geschichte als gemeinsame deutsch-polnische Erinnerung zu begreifen.
Damit beginnt ein neuer, dauerhafter Erinnerungsort, der auch kommenden Generationen das Bewusstsein für die historische Vielfalt und die Errungenschaften europäischer Versöhnung vermitteln wird.
Bilder vom Gedenkstein folgen im nächsten Bericht.
Quellen: https://sessionnet.owl-it.de/fuerstenwalde-spree/bi/vo0053.asp?__kvonr=191
