Kein Haushalt, keine Klarheit, alle Betroffenen hängen in der Luft, aber Ausschuss für Ausschuss Diskussionen: Wie Fürstenwalde bei den freiwilligen Leistungen herumdoktert.
Lesestoff, zwei Ausschüsse im Detail.
Vorab: In Fürstenwalde wird mal wieder über soziale Gerechtigkeit geredet. Das klingt erst mal edel, verantwortungsvoll, fast schon nach aufrichtigem Ringen um die beste Lösung. Nur steht über der ganzen Debatte ein unangenehmer Fakt, den man nicht einfach wegmoderieren kann: Die Stadt hat bis heute keinen beschlossenen Haushalt für 2026. Der Entwurf wurde Ende Januar zurückgezogen, stattdessen soll nun ein Haushaltsicherungskonzept her. Anders gesagt: Die finanzielle Lage ist so angespannt, dass erst mal die Notbremse gezogen wurde. Und genau in dieser Lage wird nun darüber gestritten, wie mit den freiwilligen Leistungen umzugehen ist.
Das Wort freiwillige Leistungen klingt dabei immer so harmlos, als ginge es um ein paar nette Extras für gute Zeiten. Ein bisschen Verein hier, ein bisschen soziale Arbeit da, vielleicht noch ein Hauch Teilhabe obendrauf. Kann man zur Not ja zusammenstreichen. So wird jedenfalls gern geredet. In Wahrheit hängt an diesen Leistungen aber oft genau das, was eine Stadt im Alltag zusammenhält: Jugendarbeit, soziale Träger, Angebote in den Stadtteilen, Vereinsleben, Begegnung, Teilhabe. Also all das, was in Sonntagsreden gefeiert und in Kassenkrisen plötzlich wie verzichtbarer Deko behandelt wird.
Für die Betroffenen ist das keine theoretische Debatte. Für Vereine, Träger und Initiativen bedeutet dieses Hin und Her vor allem Unsicherheit. Kann man Angebote halten? Bleibt Personal? Lässt sich das laufende Jahr vernünftig planen? Oder wird wieder nur gewartet, geprüft, verschoben und irgendwann mitgeteilt, was eben übrig bleibt? Genau deshalb ist die Debatte nicht bloß irgendein Spezialthema für Ausschussmenschen mit Papierstapeln, sondern eine Frage von Verlässlichkeit.
Im Mittelpunkt steht der UFG Antrag zur sozialverträglichen Umsetzung der 6 Prozent Koppelung. Die Idee dahinter ist im Kern simpel: Wenn schon gekürzt und begrenzt wird, dann bitte nicht nach Bauchgefühl, sondern nach nachvollziehbaren Kriterien. Die UFG will ein standardisiertes Bewertungsverfahren für freiwillige Leistungen. Kriterien wie Sozialraumbedarf, Gemeinnützigkeit, Mitgliederstruktur, Bedeutung für die Teilhabe und ähnliche Punkte sollen nachvollziehbar machen, warum welcher Antragsteller welche Summe bekommt. Außerdem sollen Deckungsquellen geprüft werden, bevor bei Vereinen und sozialen Trägern der Sparkurs greift.
Das klingt nun wirklich nicht nach einem Angriff auf die Weltordnung, sondern eher nach einer ziemlich schlichten Forderung: Erst sauber prüfen, dann kürzen. Erst Transparenz, dann Verteilung. Erst schauen, was in der Verwaltung und an anderer Stelle möglich ist, bevor wieder dort angesetzt wird, wo sozialer Zusammenhalt im Alltag tatsächlich organisiert wird.
Der erste Aufschlag dazu kam am 25.03.2026 im Finanzausschuss. Dort machte Herr Ristau von der UFG deutlich, dass man an bestehende Überlegungen und Sparansätze anknüpfen wolle und es vor allem darum gehe, ein standardisiertes Wertungsverfahren für freiwillige Leistungen verbindlich anzuwenden. Er nannte Kategorisierung der Antragsteller, einheitliche Kriterien, Priorisierung und Dokumentation der Mittelvergabe. Der Tenor war klar: Man wolle irgendwo gemeinsam auf einen Nenner kommen.
Doch schon in dieser ersten Beratungsrunde zeigte sich, dass der Antrag zwar politisch gewollt, handwerklich aber noch nicht rund war. Herr Hein, erster Beigeordneter, sagte offen, Ziffer 1 habe für ihn keinen vollzugsfähigen Inhalt. Bei Ziffer 2 erinnerte er daran, dass Aufträge der Stadtverordnetenversammlung an den Bürgermeister gehen. Außerdem stellte er die ganz praktische Frage, was eigentlich passieren solle, wenn die endgültige Umsetzung der 6 Prozent Koppelung erst nach Prüfung aller Optionen erfolgen solle. Frei übersetzt: Und was machen wir bis dahin.
Auch aus der AfD kam Kritik. Herr Dr. Wand erklärte, gegen ein standardisiertes Bewertungsverfahren sei grundsätzlich nichts einzuwenden, aber der Antrag sei an mehreren Stellen zu ungenau, teilweise indifferent und in Teilen nicht erforderlich. Besonders Punkt 4 zu Investitionen erschließe sich ihm nicht, und bei der Berichterstattung verwies er auf die ohnehin laufenden Quartalsberichte des Kämmerers.
Herr Zink fragte zusätzlich, ob wirklich mit allen Vereinen gesprochen worden sei und ob es dazu Gesprächsprotokolle gebe. Herr Hein erklärte daraufhin, ihm sei mitgeteilt worden, dass alle Anträge in der finalen Fassung zu 100 Prozent berücksichtigt worden seien. Ob jeder einzelne Verein separat angesprochen worden sei, könne er jedoch nicht garantieren.
Herr Ristau reagierte darauf nicht mit großer Empörung, sondern erstaunlich nüchtern. Er bedankte sich für die Anmerkungen, kündigte an, noch einige Punkte herauszustreichen und den Antrag erneut zu prüfen. Genau das ist der entscheidende Punkt dieses ersten Tages: Am 25.03. wurde nichts beschlossen. Der Antrag lief nur durch die Beratung, wurde kritisiert und sollte überarbeitet werden.
Einen Tag später, am 26.03.2026, lag die Sache dann im Kultur und Sozialausschuss auf dem Tisch. Diesmal brachte Frau Seiler von der UFG die geänderte Fassung ein. Einzelne Punkte seien entfernt worden, erklärte sie, weil diese in einem gemeinsamen Antrag zum Haushalt abgedeckt würden. Der vorliegende Text beschränke sich nun auf die Umsetzung des standardisierten Bewertungsverfahrens für freiwillige Leistungen, auf die jährliche Berichterstattung in den Sozialausschüssen und auf die Prüfung von Deckungsquellen, bevor an Vereinen und sozialen Trägern gespart werde.
Damit war die Stoßrichtung noch klarer: weniger Rundumschlag, mehr Kernforderung. Transparenz bei der Mittelvergabe. Nachvollziehbare Kriterien. Und die politische Ansage, dass man vor einem Sparkurs im sozialen Bereich auch andere Möglichkeiten wenigstens ernsthaft prüfen sollte.
Herr Aulich von der AfD erinnerte dann gleich daran, dass der Antrag am Vortag im Finanzausschuss gerade nicht abgestimmt worden sei, weil Punkte überarbeitet werden sollten. Punkt 1 sei zu larifari, Punkt 2 müsse formal auf den Bürgermeister statt auf die Verwaltung zielen, Punkt 5 sei überflüssig, weil Quartalsberichte ohnehin stattfänden. Sein Rat an Frau Seiler war, sich mit Herrn Ristau noch einmal kurzzuschließen und den Antrag weiter anzupassen. Das war formal nicht aus der Luft gegriffen, klang aber auch sehr nach dem altbekannten Ausschussrezept: Noch mal zurück in die Werkstatt, noch mal nachfeilen, noch mal nicht festlegen.
Frau Seiler ließ das so nicht stehen. Sie machte klar, dass man ja genau im Ausschuss sitze, um solche Dinge zu diskutieren. Der Antrag konkretisiere nur, was man sich unter dem bereits beschlossenen Verfahren zur 6 Prozent Koppelung vorstelle. Die unten aufgeführten Einsparungsmöglichkeiten seien zunächst Prüfvorschläge, keine fertigen Beschlüsse. Bis zur Stadtverordnetenversammlung sei noch Zeit, Formulierungen anzupassen.
Unterstützung bekam die UFG von Frau Wagner von der SPD. Sie brachte den Abend ziemlich treffend auf den Punkt, als sie sinngemäß sagte, dass man in jedem Antrag ein Haar in der Suppe finden könne, wenn man nur wolle. Genau das passierte an diesem Abend nämlich sichtbar. Natürlich kann man Begriffe sauberer ziehen. Natürlich kann aus Verwaltung Bürgermeister werden. Natürlich kann man an einzelnen Sätzen feilen. Aber die eigentliche Frage bleibt ja: Will man ein transparentes Verfahren für freiwillige Leistungen oder nicht.
Wagner stellte außerdem klar, dass es hier nicht um einige wenige gehe. Freiwillige Leistungen seien für den gesellschaftlichen Frieden wichtig und machten die Stadt überhaupt erst lebenswert. Das ist einer dieser Sätze, über die manche reflexartig die Augen verdrehen, obwohl sie banal richtig sind. Denn wer soziale Angebote, Vereine und Träger immer nur als Kostenstelle behandelt, tut so, als ließe sich städtisches Zusammenleben allein aus Pflastersteinen, Satzungen und Kämmererberichten bauen. Das ist natürlich Unsinn.
Die schärfste fachliche Kritik kam dann vom BFZ. Herr Hamacher sagte, die Intention des Antrags sei durchaus okay, aber der Text habe handwerkliche Schwächen. Vor allem die Idee, Investitionen zu prüfen, um Geld für freiwillige Leistungen freizumachen, sei rechtlich so nicht möglich, weil investiver Haushalt und Ergebnishaushalt getrennt seien. Das ist kein Nebensatz, sondern ein echter fachlicher Einwand. Man kann politisch über Prioritäten reden, aber man kann haushaltsrechtliche Grenzen nicht einfach wegdiskutieren.
Hamacher äußerte außerdem Bedenken gegen Gebührenerhöhungen. Dahinter steht die Frage, ob am Ende alle Fürstenwalder mehr zahlen sollen, damit bestimmte freiwillige Leistungen gesichert werden. Bei Holzverkäufen im Stadtwald verwies er darauf, dass bereits erklärt worden sei, stärkere Entnahmen seien nicht nachhaltig. Der Antrag sei daher in dieser Fassung nicht abstimmungsfähig.
Frau Wagner hielt dagegen und wies darauf hin, dass im Text eben nicht stehe, der Stadtwald müsse sofort mehr Holz verkaufen. Dort stehe prüfen und ausschöpfen. Also nicht blind vollziehen, sondern anschauen, ob und wo realistische Möglichkeiten liegen. Vor allem aber widersprach sie dem ewigen Kleinreden freiwilliger Leistungen. Es gehe eben nicht um ein paar wenige Profiteure, sondern um viele Bürger, die solche Angebote nutzen und brauchen.
Und genau da sitzt der Kern dieser ganzen Debatte. Während im Ausschuss über Zuständigkeiten, Haushaltslogik und Formulierungen gestritten wird, sitzen draußen die Betroffenen und wissen weiter nicht genau, woran sie sind. Für sie ist das keine hübsche politische Stilübung. Für sie geht es darum, ob Angebote erhalten bleiben, ob man noch verlässlich planen kann und ob das soziale Netz der Stadt weiter Stück für Stück ausgedünnt wird. Nicht als großer Knall, sondern als langsames Ausfransen.
Frau Seiler versuchte den Streitpunkt um die Investitionen zum Schluss noch einmal politisch einzufangen. Auch Investitionen, so ihr Argument, binden Liquidität und verursachen Folgekosten, etwa durch Gutachten oder Berater. Wenn die Stadt Grundstücke auf Vorrat kaufe, die erst Jahre später entwickelt werden sollen, könne man sehr wohl die Frage stellen, ob dieses Geld nicht gerade an anderer Stelle dringender gebraucht werde. Juristisch mag das nicht dieselbe Haushaltsschublade sein. Politisch ist es sehr wohl dieselbe Grundsatzfrage: Wofür ist Geld auf einmal da und wofür nicht.
Und dann kam der entscheidende Satz des Abends. Die Vorsitzende fragte Frau Seiler, ob sie den Antrag abstimmen lassen wolle, und erinnerte daran, dass es sich um einen beratenden Ausschuss handele. Frau Seiler antwortete, der Antrag bleibe in der Ausschusskette. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt beendet. Heißt ganz nüchtern: Auch am 26.03. wurde nichts beschlossen.
Also zwei Tage Debatte, aber noch keine Entscheidung.
Und genau das macht die Sache politisch so unschön. Fürstenwalde hat keinen beschlossenen Haushalt, arbeitet an einem Haushaltsicherungskonzept, redet über sozialverträgliche Umsetzung und schafft es trotzdem vor allem, den Konflikt weiter durch die Ausschusskette zu schieben. Alles ist noch in Prüfung, alles noch in Beratung, alles noch nicht entscheidungsreif. Für Betroffene heißt das vor allem: weiter warten.
Die UFG wollte mehr Transparenz und ein nachvollziehbares Verfahren. Die SPD stützte die soziale Stoßrichtung. Das BFZ legte den Finger auf die haushaltstechnischen Schwächen. Aus der AfD kam die Mischung aus Formalhinweis, Präzisierungswunsch und Abstand zur vorliegenden Fassung.
Und über allem schwebt die unangenehme Wahrheit dieser Wochen: Solange Fürstenwalde keinen beschlossenen Haushalt hat, ist jeder Streit über freiwillige Leistungen auch ein Streit darüber, was dieser Stadt ihr sozialer Zusammenhalt im Ernstfall wirklich wert ist.
Denn am Ende ist die Frage brutal einfach:
Wird zuerst dort gespart, wo es politisch am bequemsten ist. Oder nimmt man soziale Verantwortung tatsächlich ernst.
Das ist keine Randnotiz, da entsteht Unmut. Schade. Die Gelder sind jedoch sehr knapp.











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