Fürstenwalde Amtsblatt 20.06.2025, Teil 2

Spreevorstadt prescht vor! – 35. FNP-Änderung bittet Bürger an die Tastatur oder ins Rathaus!
Zwischen Leistikow- und Rudolf-Breitscheid-Straße rumort es schon lange. Jetzt wird das 17,1-Hektar-Areal offiziell auf Wohnkurs gebracht. Der Vorentwurf liegt seit 23. Juni online und im Rathaus; bis 25. Juli darf jeder schmökern und ggf. meckern.

Die Stadt will alte Typ-3-Darstellungen (GFZ 0,3) entsorgen. Südlich der Leistikow soll dichter Wohnraum mit bis zu vier Geschossen entstehen, also Wohnbaufläche Typ 1 mit satten 1,2 Geschossflächenzahl. Nördlich soll es luftiger bleiben, Typ 2 bis GFZ 0,8. Parallel laufen vier Bebauungspläne mit so klingenden Namen wie „Neue Spreevorstadt II“, „Neue Spreevorstadt III“, „Neue Spreevorstadt IV“ und „Neue Spreevorstadt V“. Entwicklerin ist die städtische GIP, flankiert von einem Investor, der schon die Ufer­villen hochgezogen hat.

Im ersten Kommentar ist eine grafische Erklärung der Geschossflächenzahl (GFZ) und eine Beispielrechnung.

Der Änderungsbereich wird im Westen von Wald begrenzt, im Norden lockt die Spree, während im Süden Plattenbauten anklopfen. Klingt idyllisch, doch die Stadt betont: Erst muss der Flächennutzungs­plan angepasst werden, sonst scheitern die B-Pläne an § 8 Abs. 2 BauGB.

Wer Einwände hat, kann per Mail, Portal, Fax oder klassischem Brief vorstellig werden. Aber Obacht: anonyme Einwände kriegen keinen Bescheid zurück. Datenschutz nach DSGVO gilt auch für Wutbürger – wer ohne Absender poltert, bleibt möglicherweise im Dunkeln.

Quelle, Amtsblatt Nr. 31 – 20.06.2025: http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/739570/amtsbl%C3%A4tter-detail.html?id=173