13 JAHRE SPÄTER: DIE STRASSE IST LÄNGST FERTIG. DIE ABRECHNUNG OFFENBAR NOCH NICHT. 

Manchmal liest man ein Amtsblatt und denkt: Gut, irgendeine Satzung, irgendeine Straße, irgendwo zwischen Bad Saarow und Fürstenwalde.

Und dann stolpert man über die Jahreszahlen:
2012.
2013.
2014.

Moment mal.

Die Baumaßnahme Alte Fürstenwalder Straße und Am Fuchsbau begann bereits im August 2012. Die wesentlichen Arbeiten waren am 30. April 2014 abgenommen. Die letzten Restarbeiten, darunter Baumpflanzungen, folgten 2016.

Die Straße ist also nicht seit 13 Jahren Baustelle.
Das wäre ja fast beruhigend.
Nein. Hier geht es um etwas viel Deutscheres:

DIE ABRECHNUNG.

2016 und 2017 wurden Straßenbaubeiträge von Anliegern erhoben.
Einige wehrten sich dagegen und klagten.

2021 stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt Oder dann fest: Die Baumaßnahme selbst war nicht das entscheidende Problem.

Das Problem steckte in der Satzung.

Der betreffende Straßenabschnitt wurde als Gemeindeverbindungsstraße eingeordnet. Für genau diese Straßenart fehlte aber eine passende Regelung zum Anteil der Anlieger.

Straße gebaut.
Rechnung geschrieben.
Gericht schaut drauf.
Passende Zeile in der Satzung fehlt.

Also wurde 2022 versucht, die Satzung entsprechend zu reparieren.

Damit war die Sache natürlich noch nicht erledigt. Warum auch. Wir sind schließlich erst bei zehn Jahren.

DANN TAUCHT AUCH NOCH FÜRSTENWALDE AUF

Ein Teil der betroffenen Grundstücke liegt nämlich auf Fürstenwalder Gebiet.

Also musste zusätzlich geklärt werden, wer dort überhaupt Satzungsrecht und Abgabenerhebungsrecht ausüben darf.

Ende 2025 beschäftigte sich deshalb die Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung mit einer Vereinbarung, durch die diese Rechte für die betreffende Maßnahme an Bad Saarow übertragen werden.

Und damit erreichen wir endlich das Jahr 2026.

Jetzt kommt der Satz, den man wirklich kurz wirken lassen muss:

2026 WIRD EINE SATZUNG BESCHLOSSEN, DIE RÜCKWIRKEND AB 1. OKTOBER 2013 GELTEN SOLL, FÜR EINE STRASSE, DEREN BAU 2012 BEGANN UND DEREN WESENTLICHE ARBEITEN 2014 FERTIG WAREN.

Fast 13 Jahre Verwaltungszeitreise mit einem Paragraphen.

Doc Brown brauchte dafür wenigstens einen DeLorean.

UND JETZT NOCH EIN AMTSBLATT

Bad Saarow machte die neue Regelung bereits im Juni 2026 öffentlich bekannt.

Am 18. September 2026 veröffentlicht nun auch Fürstenwalde einen Hinweis dazu.

Warum?

Weil Fürstenwalde aufgrund der Vereinbarung verpflichtet ist, darauf hinzuweisen, dass Bad Saarow die Satzung bekanntgemacht hat.

Damit lässt sich die ganze Geschichte inzwischen erstaunlich kompakt zusammenfassen:

BAUEN
↓
ABRECHNEN
↓
KLAGEN
↓
SATZUNGSFEHLER ENTDECKEN
↓
SATZUNG RÜCKWIRKEND REPARIEREN
↓
ZUSTÄNDIGKEIT WEGEN FÜRSTENWALDER GRUNDSTÜCKEN KLÄREN
↓
SATZUNGSRECHT ÜBERTRAGEN
↓
NEUE SPEZIELLE SATZUNG BESCHLIESSEN
↓
ERNEUT BEKANNTMACHEN

Das ist keine 13-jährige Baustelle.

DAS IST EINE RUND 13-JÄHRIGE ABRECHNUNGSGESCHICHTE.

Die Fahrbahn war schneller fertig als ihre rechtliche Gebrauchsanweisung.

Und irgendwo liegt vermutlich ein Ordner, der inzwischen selbst Anspruch auf Denkmalschutz hat.

Fürstenwalder Stadtgeflüster: informiert, aktuell, überzogen, zynisch, ironisch, mittendrin und diesmal auf einer Straße unterwegs, deren Asphalt offenbar deutlich weniger Geduld brauchte als die dazugehörige Verwaltung.

QUELLEN

Amtsblatt Fürstenwalde Nr. 40 vom 18.09.2026

Gemeinde Bad Saarow, Beschlussunterlagen zur Straßenbaubeitragssatzung und zum Verfahren nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Frankfurt Oder

Stadt Fürstenwalde, Unterlagen zur öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit Bad Saarow

Straßenbaubeitragssatzung Bad Saarow vom Mai 2026