Stadt verbietet Flaschen und Gläser zum Stadtfest!

#Amtsblatt #STADTFEST #Fürstenwalde greift zum Glas-Hammer! – Stadt verbietet Flaschen und Gläser zum Stadtfest – wer klirrt, zahlt und es klingelt ohrenbetäubend die Bußgeldkasse!

Wenn vom 4. Juli, 18 Uhr, bis zum 6. Juli, 18 Uhr, wieder tausende Feierwütige durch die Innenstadt toben, heißt es: Glas bleibt draußen! Mit einer krachenden Allgemeinverfügung hat Bürgermeister Matthias Rudolph der sorglosen Scherbenflut den Kampf angesagt. Abgabe, Verkauf und Mitführen von Glasbehältnissen – ob zierliches Sektfläschchen oder bauchiges Bierglas – sind im Festgebiet strengstens untersagt. Ausnahmen gibt es nur in abgeschirmten Gaststättenräumen samt Terrasse (gegen Pfand) oder für den Heimweghandel. Wer trotzdem mit der Klunkerflasche anrückt, riskiert die sofortige Beschlagnahme – und das Klirren im Müllwagen statt in der Nachtluft.

– Wo das Glasverbot gilt

Die Bannmeile zieht sich einmal quer ums Herz der Stadt: Reinheimer Straße – Geschwister-Scholl-Straße – Schlossstraße – Wassergasse – Eisenbahnstraße. Drinnen wird gefeiert, draußen klirrt’s höchstens in der Altglasbox. Ein bunter Plan hängt bereits aus; wer blindlings weiterklimpert, hat bald leere Hände – und vielleicht leere Taschen.

– Drastische Strafen für harte Nüsse

Für Händler und Gastronomen wird’s richtig teuer: beim ersten Verstoß 1.000 €, beim zweiten 5.000 € – und wer es dann noch immer nicht kapiert, darf den Laden direkt dichtmachen. Privatfeiernde sind auch nicht sicher: Ordnungsamt, Polizei und Sicherheitsdienst greifen zum unmittelbaren Zwang und stellen das Glas sicher – ohne Diskussion, ohne Aufschub. Widerspruch? Klar, darf man einlegen, aber der hat keine aufschiebende Wirkung. Das Glas ist dann längst weg, das Bußgeld auf dem Weg.

– Warum dieser Stahlhelm-Erlass?

Die Stadt malt ein blutrotes Szenario: zersplitterte Flaschen als Stolperfallen, Schnittwunden, Reifenplatzer bei Rettungswagen und – im Streitfall – handgemachte Klingenwaffen. Bereits 2024 hatte der Veranstalter ein Glasverbot versucht – vergeblich. Noch immer lag der Marktplatz nach dem finalen Beat wie ein Schlachtfeld aus grünen, braunen und klaren Scherben da. Für Fürstenwaldes Ordnungshüter ein klarer Fall: „Gefahr für Leib und Leben, wir müssen das Glas draußen halten.“

– Die rechtliche Abrissbirne

Gestützt auf § 13 und § 14 des Ordnungsbehörden­gesetzes haut die Verwaltung ein Maßnahmen-Paket raus, das jedes Glas zum Hochrisiko erklärt. Das öffentliche Interesse – unversehrte Füße, flinke Rettungswagen, gesunde Feiernde – stehe über beruflicher oder persönlicher Freiheit, Getränke „in jeglichen Behältnissen“ abzugeben. Notfalls greift § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO: sofortige Vollziehung, weil jede Verzögerung Menschen gefährden könnte. Nicht weniger als der „Schutz der Allgemeinheit“ steht auf dem Spiel.

– Plastik-Cheers und Dosen-Diplomatie

Doch keine Panik: Getränke fließen weiter – nur eben aus Dosen, Hartplastik- oder Mehrwegbechern. Die Stadt verweist auf das mittlerweile reichhaltige Sortiment „alternativer Behältnisse“, das längst Festivalstandard sei. Das Sicherheitsgefühl steige, der Umsatz müsse nicht leiden. Für Nostalgiker bleibt der Trost, dass Sekt auch in Dosen perlt und Bier aus dem Kunststoffbecher denselben Pegel liefert.

– Käseblatt-Kommentar

Ist das nun das Ende der ehrwürdigen Bierflasche beim Stadtfest? Vielleicht. Aber wer schon einmal barfuß in eine Scherbe trat oder das Martinshorn vor einer Panne stehen sah, wird verstehen, warum die Stadt jetzt den Glas-Hammer schwingt. Ein Wochenende ohne Klirren könnte sogar befreiend sein – und wer weiß: Vielleicht tanzt Fürstenwalde dann nicht nur beschwingt, sondern auch barfuß über splitterfreien Asphalt. Prost, aber bitte glasfrei!

Quelle: http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/739570/amtsbl%C3%A4tter-detail.html?id=170

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