WAS DENN NUN Verfassungsschutz? #AFD

Boah, stellt euch mal vor: Der Verfassungsschutz, dieser oberste Hüter unserer Grundrechte, hat jetzt in einem handfesten Rechtsstreit eine „Stillhaltezusage“ gegeben. Heißt übersetzt: Bis ein Gericht endgültig entschieden hat, pssst, sagen wir nix mehr darüber, dass die AfD „gesichert rechtsextremistisch“ ist – obwohl genau das in einer Pressemitteilung vom 2. Mai noch klipp und klar stand. Die Meldung ist inzwischen wieder von der Website runtergeflogen, als hätte man den Satz in der Drogerie zwischen Zahncremes und Putzmitteln versteckt.

Und jetzt haltet euch fest: Diese Selbstbeschränkung gilt nicht nur fürs Gerede, sondern auch fürs Beobachten. Keine öffentlichen Warnungen, keine Pressemitteilungen – bis das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 13 L 1109/25) in mehreren Instanzen entschieden hat, dürfen die Beamten nicht mehr öffentlich sagen, was sie von der Partei halten.

Aber hey, heimlich weiter beobachten als Verdachtsfall geht natürlich klar, weil da die Hürden fürs Abhören und Schnüffeln ja höher sind. Irgendwie fühlt sich das an wie ein „Bitte erst mal Ruhe geben, wir prüfen’s später“-Schild in der Eingangstür zur Demokratie.

Man kennt das Spiel schon aus dem Januar 2021, als die AfD gegen ihre Verdachtsfalleinstufung geklagt hat – und damals war die Klage hinterher in zwei Instanzen gescheitert. Jetzt dauert das Ganze voraussichtlich Jahre, bis mal ein endgültiges Urteil steht. Aber in der Zwischenzeit darf man ja ruhig die Füße stillhalten und so tun, als wäre alles paletti. Super Sache. Echt jetzt. Nicht.