#Fürstenwalde #Parkbühne
Ein Kommentar aus der Käseblatt-Redaktion: Wenn Moralpolitik auf Recht knallt – Der Fall Meinungs- & Kunstfreiheit vs. Politik – Herr WENDE (DIE LINKE) vs. Weimar (Band)
So. Jetzt wird’s ungemütlich. In Fürstenwalde (Parkbühne) steht mal wieder ein Name auf dem Plan, der für jede Menge Zündstoff sorgt: nicht wie vormals „KRÄHE“, sondern „Weimar“. Ja genau, die Band mit der braunen Vergangenheit, der Albumcharts-Erfahrung und der großen Empörungsgarantie.
Und was macht unsere lokale Politik?!
Klar, erstmal den dicken Zeigefinger heben und rufen:
„Verbot! Sofort!“
Notfalls – so der Vorschlag – solle der Pachtvertrag gekündigt werden, falls der Betreiber nicht artig spurt!
Der Stadtverordnete Stephan Wende (DIE LINKE) hat am 14. Mai 2025 einen Antrag rausgehauen, der den Auftritt der Band auf der Parkbühne mit allen Mitteln verhindern soll. Weil Neonazis, weil Holocaustleugner, weil NSU-Umfeld. Klingt hart? Ist es auch. Aber ist es auch haltbar? Eher nein. Und genau deshalb wird dieser Antrag auch krachend scheitern – aus gutem Grund.
Schnellschüsse und Copy & Paste mit Schaum vorm Mund
Mal ehrlich: Wenn man sich die Beschlussvorlage[1] vom 14.05. anschaut und sie mit dem offenen Brief[2] der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger aus dem Jahr 2023 vergleicht, dann fällt eins auf: Copy & Paste ist auch in der Lokalpolitik voll im Trend. Gleiche Argumente, fast wortgleich übernommen, gleiche extreme Dramaturgie. Beispiele gefällig? In beiden Texten heißt es:
„Mitglieder der Band waren über Jahre hinweg in extrem rechten Bands wie ‚Murder Squad‘ und ‚Dragoner‘ aktiv“
„Ein Bandmitglied war Gast auf der Hochzeit des bekannten Neonazis Thorsten Heise“
– 1999, also vor SECHSUNDZWANZIG Jahren!
Zufall? Eher Copy-Paste deluxe, stigmatisierend, nachtragend, weiterreichend, immer wieder ungenießbar aufgewärmt – nur halt mit anderem Siegel drunter.
Ja, die Vergangenheit der Band ist heftig: Früher Mitglied bei Dragoner (die vom Verfassungsschutz überwacht wurden), Gäste auf Neonazi-Hochzeiten (immer noch 1999, also vor 26 Jahren!), Kontakte ins Blood-&-Honour-Milieu – das ist keine Punkromantik, das ist rechter Sumpf. Aber: Das ist eben Vergangenheit. Und dafür kann man heute niemanden mehr pauschal verbieten, auf die Bühne zu gehen. Nicht ohne rechtliche Grundlage.
Gericht sagt: Meinungsfreiheit first!
Und genau das haben gleich zwei Verwaltungsgerichte klargemacht: In Lemgo und Saarbrücken wurde der Band Weimar ein Konzert untersagt. Die Band zog vor Gericht – und gewann doppelt. Beide Male entschieden die Richter: kein Verbot ohne konkrete Gefahr. Keine Einschätzung, keine Spekulation, keine Bauchgefühle. Sondern Fakten. Und die fehlten. Also: Konzert erlaubt, Meinungsfreiheit geschützt.
Die Kölner Kanzlei Höcker, die Weimar vertritt, jubelte: „Ein doppelter Erfolg gegen die Cancel Culture.“ Ob man den Begriff mag oder nicht: Recht haben sie. Demokratie bedeutet nicht, dass einem alles gefallen muss. Sondern dass man es aushalten muss, solange es nicht illegal ist.
Auch die Kunstfreiheit gilt – ohne Geschmackskontrolle
Nicht vergessen: Es geht hier nicht nur um Meinungsfreiheit, sondern auch um die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit. Und die schützt eben auch Kunst, die unbequem, provokant oder – ja – geschmacklos ist. Der Staat darf nicht bestimmen, welche Kunst erlaubt ist und welche nicht. Das entscheidet allein der Rechtsrahmen – nicht das Empörungspotential der Stadtverordneten.
Verfassungsschutz? Fehlanzeige.
Und der Verfassungsschutz? Der sagt: Momentan keine Beobachtung. Selbst Stephan Kramer, Präsident des LfV Thüringen, erklärt: Wenn jemand nicht mehr auffällig ist, müssen auch wir die Akte irgendwann zuklappen. Ganz einfach. Kein Dauerlabel „Nazi auf Lebenszeit“, solange sich jemand rechtskonform verhält.
Fürstenwalde ist absolut stark genug für Widerspruch, nicht für Verbote.
Wenn wir anfangen, Bands zu verbieten, nur weil uns ihre Vergangenheit oder ihr Publikum nicht schmeckt, dann machen wir genau das, was wir den Rechten vorwerfen, wir schließen aus, statt zu widersprechen.
Also mal Butter bei die Fische: So bitter es manchen aufstößt. Ja, Weimar ist keine Kuschelband. Ihre Texte sind grenzwertig, ihre Geschichte stinkt zum Himmel. Aber solange kein Gericht, kein Verfassungsschutz und kein Gesetz ihnen das Mikro verbietet, sollten wir als Stadt zeigen, dass wir souverän damit umgehen können.
Lösungsvorschlag: Lasst sie auftreten. Und lasst uns lauter sein. Mit eventuellen Demos, mit Aufklärung, mit Haltung. Dann wissen sie, was Fürstenwalde davon hält. Aber ein Verbot? Wird es ganz bestimmt nicht geben. Weil Recht nun mal Recht bleibt, auch wenn es unbequem ist!
Fazit(?!): Der Antrag vom 14. Mai, ein politischer Aktionismus mit Copy-Paste-Charme. Symbole schön und gut – aber wer Rechtsstaat will, muss auch für Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit einstehen. Weimar wird vermutlich auftreten dürfen. Und wir werden nicht schweigen. Genau das ist Demokratie. Kein Platz für Nazis – aber auch kein Platz für Willkür.
Quellen:
* [1]Beschlussvorlage vom 14.05.2025, Fraktion DIE LINKE:
https://sessionnet.owl-it.de/fuerstenwalde-spree/bi/ag0050.asp?__kagnr=127
* [2]Offener Brief von Clara Bünger, MdB, vom 05.12.2023:
https://cms.clarabuenger.de/uploads/Offener_Brief_an_OB_Haertig_16cfeedfe1.pdf
* Kanzlei Höcker:
https://www.hoecker.eu/blog/news/band-sollte-gecancelt-werden-doppelter-gerichtserfolg-fuer-weimar/
* Stellungnahme Verfassungsschutz Thüringen via taz:
https://taz.de/Thueringer-Rechtsrockband-Weimar/!5914967/
